Rechtsstreit abgeschlossen – Unterlassungserklärung schützt JetPeel™

News

Am 1. Juli informierten wir über das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass Vertrieb, Verkauf und Bewerbung einer Nachbildung des JetPeel™ „TripleJet“ – Handstücks by TavTech untersagte. Nun ist der Rechtsstreit offiziell beendet, eine Abschlusserklärung wurde abgegeben. Damit verpflichtet sich der Inverkehrbringer, das bisherige wettbewerbswidrige Verhalten vollständig einzustellen – der Vertrieb der optisch ähnlichen Handstücke ist damit dauerhaft unterbunden.

JetPeel™ – Das Original seit fast 30 Jahren

JetPeel™ wurde 1996 von TavTech entwickelt und wird seit über 15 Jahren von Landsberg First Class Aesthetic als exklusive Partner von JetPeel™ in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und mittlerweile auch in den Niederlanden, Italien und Malta vertrieben. In diesem Zeitraum wurden mehr als 2 Millionen original JetPeel™ Behandlungen durchgeführt – ohne jegliche Nebenwirkungen.

JetPeel™ ist:

  • die Hydroporationstechnologie, deren Wirkung und Sicherheit durch zahlreiche Studien führender Universitätskliniken und Labore belegt wurde,
  • eine vollständig nicht-invasive Methode ohne Ausfallzeit, Schmerzen oder Nebenwirkungen,
  • eine seit Jahrzehnten bewährte Lösung für sichtbare und nachhaltige Hautverbesserung.
  • ständige Forschung und Weiterentwicklung des JetPeel™ Systems, der original JetPeel™ Handstücke und der JetCare™ Wirkseren.

Fazit:
Mit der Unterzeichnung der Abschlusserklärung durch den deutschen Inverkehrbringer ist der Rechtsstreit beendet. JetPeel™ bleibt JetPeel™ – geschützt, bewährt und wissenschaftlich bestätigt. Sie finden die zertifizierten JetPeel™ Partner im Landsberg Institutsfinder auf landsberg.eu oder JetPeel.de

Vorheriger Beitrag
Gericht verbietet Kopien von JetPeel™ Handstück
Nächster Beitrag
Michelin-Stern-Verleihung in Frankfurt: Ein kulinarisches Feuerwerk der Extraklasse!