Gericht verbietet Kopien von JetPeel™ Handstücken

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Schlechte Nachrichten für alle JetPeel™ Kopierer, Nachahmer und Fakehandstück-Nutzer. Am 12. Juni 2025 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass Nachbildungen des JetPeel™ „TripleJet“-Handstücks by TavTech nicht mehr angeboten, beworben oder vertrieben werden dürfen. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder alternativ einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Verbot für nachgeahmte Handstücke
In einem Urteil vom 12. Juni 2025 entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass es in Handelsgeschäften verboten ist, bestimmte Handstücke für Hydro-Abrasions- und/oder Hydroporationseinrichtungen zu Wettbewerbszwecken anzubieten, zu bewerben oder zu vertreiben, wenn sie dem JetPeel™ Handstücke von TavTech, das ausschließlich von Landsberg First Class Aesthetics verkauft und vertrieben wird, zu ähnlich sind.

Technische Merkmale des Originals im Fokus
Das JetPeel™ “TripleJet”-Handstück von TavTech weist eine Reihe charakteristischer Merkmale auf: eine schlanke, zylindrische Form, ein transparentes Design, drei parallele Düsen an der Spitze sowie spezifische technische Anschlüsse und Details.

Unlautere Nachahmung auf Fachmesse
Ein deutsches Unternehmen hatte auf der Messe „Beauty“ in Düsseldorf ein Handstück präsentiert, das ihm von einem italienischen Unternehmen geliefert wurde und in seinen wesentlichen Designeigenschaften dem Original JetPeel™ “TripleJet” entsprach. Das Oberlandesgericht Düsseldorf betrachtete dies als unfaire Nachahmung und vermeidbare Irreführung hinsichtlich der Herkunft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte fest, dass das spezifische Design des Handstücks wahrscheinlich auf den gewerblichen Ursprung für die relevante Öffentlichkeit hinweist. Diese Kombination aus Form, Material, technischen Details und langjähriger Marktpräsenz rechtfertigte diesen Schutz.

Das Gericht stellte fest, dass beide Parteien Geräte zur Hautbehandlung anbieten, bei denen ein feiner Mikrotropfenstrahl mittels Druckluft auf die Haut aufgebracht wird.

UWG-Verstoß und klare Konsequenzen
Das Gericht stellte außerdem fest, dass das Handstück des deutschen Unternehmens, das von seinem italienischen Lieferanten stammt, die wesentlichen Merkmale des Originals übernimmt und daher eine Nachahmung darstellt. Nach § 4 Nr. 3 lit. a UWG ist eine Nachahmung unzulässig, wenn sie vermeidbare Verwirrung über den gewerblichen Ursprung verursacht. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass dies der Fall war. TavTech, das in Deutschland von Landsberg First Class Aesthetics vertrieben wird, kann sich daher gegen die Nachahmung seines Produkts wehren und hat das Recht, solche Nachahmungen zu verbieten.

Strafen bei Zuwiderhandlung
Die einstweilige Verfügung wurde unter Androhung eines Bußgelds von bis zu 250.000 € oder alternativ einer Freiheitsstrafe erlassen.

Wichtig zu wissen:
JetPeel™ by TavTech sowie die originale JetPeel™-Handstücke by TavTech und die originalen JetPeel™ JetCare™ Wirkseren sind ausschließlich über Landsberg First Class Aesthetic erhältlich.

Vormerken: Spezielles Webinar!
Übrigens gibt es auch Neuigkeiten zu den originalen JetCare™ Wirkseren by TavTech sowie allgemeine Updates zu den JetPeel™ Behandlungen. Am kommenden Sonntag, 06. Juli 2025, um 17:00 Uhr findet dazu ein spezielles Webinar „JetPeel™ Professional – TOP Technische & Juristische News“ statt – mit Fachvorträgen zu aktuellen JetPeel™ Studien und den originalen JetCare™ Wirkseren, die sich deutlich von allem unterscheiden, was aktuell auf dem Markt erhältlich ist.

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